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Als TEP Thüringer Energie Speichergesellschaft mbH bieten wir Speicherkunden im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der jeweils verfügbaren Speicherkapazitäten in den Untergrundspeichern (UGS) Allmenhausen und Kirchheilingen die Lagerung von Erdgas an.
Der Speicherzugang erfolgt durch Abschluss eines Speichervertrages zwischen der TEP Thüringer Energie Speichergesellschaft mbH und dem jeweiligen Speicherkunden.
Die Grundlage für den Vertragsabschluss sind die Wesentlichen Geschäftsbedingungen für den Speicherzugang.
Untergrundspeicher Allmenhausen (Kyffhäuserkreis) und Untergrundspeicher Kirchheilingen (Unstrut-Hainich-Kreis). Die Gasnetzsituation am Übergabepunkt der Obertageanlage der TEP Erdgasspeicher ist der Anlage 2 der wesentlichen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.
Der speichertechnologisch bedingte funktionale Zusammenhang zwischen der Speicherleistung und dem Arbeitsgaskontostand ist als Speicherkennlinie in der Anlage 3 der Wesentlichen Geschäftsbedingungen dargestellt.
Es sind keine freien Kapazitäten verfügbar.
Die für den sicheren und störungsfreien Betrieb des Untergrundgasspeichers Allmenhausen notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind für die folgenden Zeiträume vorgesehen:
In diesen Zeiträumen ist keine Ein- oder Ausspeicherung von Erdgas möglich.
Die Erdgasspeicher der TEP sind über das Marktgebiet Trading Hub Europe erreichbar.
Unsere Geschäftsbedingungen finden Sie hier.
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